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Nach Einführung des „Handyparkens“ in Parchim – Bezahlung mit Bargeld weiterhin möglich!

Handyparken als zusätzlicher Service

Parchim. Trotz der Einführung des Bezahlens per App und Smartphone können Parkscheine auf den ausgewiesenen Parkflächen in der Kreisstadt Parchim weiterhin mit Kleingeld an den vertrauten Parkautomaten bezahlt werden. Die Einführung des Handyparkens stellt einen zusätzlichen Service für all diejenigen dar, die ihre Zahlungen gerne zentral über das Smartphone abwickeln. Für alle anderen bleibt alles beim Alten! Auch die Brötchentaste funktioniert weiterhin ohne das Handy.

Die ausgewiesenen Bereiche zum kostenpflichtigen Parken lauten: Moltkeplatz, Ziegenmarkt, Apothekenstraße, Waagestraße, Am Rathaus, Marstall, Neuer Markt, Alter Markt und Lindenstraße.

Wer doch das Smartphone nutzen möchte, benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf dem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang werden das Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf dem Smartphone eingegeben. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn man im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt man früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet man den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

In Parchim gibt es auch die klassische „Brötchentaste“ in der App: Autofahrer können für schnelle Besorgungen ein Gratisticket für 30 Minuten lösen. Bei einer längeren Parkdauer werden die 30 Minuten dann allerdings gebührenpflichtig, sprich 30 Minuten sind kostenlos, 60 Minuten kosten dann 1€.