Drei Wahlen an einem Tag
Parchim. Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2023 als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen im nächsten Jahr den 9. Juni 2024 bestimmt. In der Kreisstadt Parchim betrifft dies unter anderem die Wahl der Gemeindevertretung.
Die Gemeindewahlleitung der Stadt Parchim teilt dazu mit, dass die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung ab sofort möglich ist. Aufgefordert nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V, sind vorschlagsberechtigte Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung der Stadt Parchim am 09.06.2024.
In der Stadt Parchim sind nach § 60 Abs. 2 LKWG M-V 25 Mitglieder der Gemeindevertretung zu wählen. Ausführliche Hinweise und die offizielle Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung der Stadt Parchim, finden Sie auf der Homepage der Stadt Parchim unter: www.parchim.de/wahlen
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich vor diesem Termin (26.03.2024) einzureichen, sodass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können. Der entsprechende Ansprechpartner bei Fragen ist der Gemeindewahlleiter, Herr Robert Janke, Telefon: 03871 71390, E-Mail: wahlen@parchim.de.
Neben den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern als Gemeindevertretung, werden an diesem Tage auch die Abgeordneten des Kreistages Ludwigslust-Parchim und des Europäischen Parlaments (Europawahl) gewählt.