Wer in der Kreisstadt falsch parkt oder keinen Parkschein gelöst hat kennt sie, die gelben Zettel mit dem Hinweis auf die begangene Ordnungswidrigkeit. Ab der 33. Kalenderwoche bekommen diese Hinweiszettel eine neue Farbe. Die bisherigen gelben Abschnitte werden durch eine Art Kassenbon ersetzt. Die Außendienstmitarbeiter haben dafür ab sofort mobile Drucker dabei, mit denen die Belege direkt ausgedruckt werden. Diese listen Informationen über die begangene Ordnungswidrigkeit auf und beinhalten die Bankverbindung der Stadt Parchim. Der Bürger hat somit die Möglichkeit das Verwarngeld innerhalb einer Woche direkt zu bezahlen. Eine Anhörung per Brief erfolgt bei Zahlung nicht mehr. Zu diesem Zeitpunkt ist das Verfahren für den Bürger noch nicht online einsehbar.
Sollte das Verwarngeld nicht gezahlt werden, erfolgt 14 Tage später wie gewohnt das Verwarngeldangebot per Brief. Das Gleiche passiert in den Fällen, in denen die Ausdrucke von anderen Personen entfernt werden oder evtl. bei Regen nicht lesbar sind. Nach Erhalt der Anhörung per Brief hat der Bürger wie bisher auch die Möglichkeit das Verfahren mit allen Bildern usw. als Online-Anhörung unter: https://anhoerung-online.de/parchim (dieser Link steht auf der Anhörung, ein QR-Code dazu ist ebenfalls vorhanden) einzusehen. Dann können auch Angaben zum Sachverhalt oder Personen gemacht werden, dies per Brief, E-Mail oder in der Online-Anhörung. Einen Nachteil hat der Bürger durch die Ausdrucke folglich nicht.