Durchgangsverkehr soll reduziert werden
Parchim. Die Einführung einer Tempo 30 Zone in großen Teilen der Altstadt ist abgeschlossen. Ein- und Ausfahrten aus der neugeschaffenen Zone wurden mit den typischen quadratischen Zone-30-Schildern markiert. Neben der nun neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, hat sich auch die Vorfahrtsregelung an vielen Stellen geändert. Hier gilt nach der Ausweisung der Tempo 30 Zone ohne die Anordnung von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen, rechts vor links! Hier ist also erhöhte Vorsicht geboten.
Weiterhin hat sich die Verkehrsführung im Bereich Lindenstraße/Am Marstall verändert. Um Durchgangsverkehre innerhalb der Altstadt (Heidestraße/Am Marstall/Linden- und Lange Straße) zu reduzieren und die Verkehre auf die naheliegende Bundesstraße zu verdrängen, ist es ab sofort in der Straße „Am Marstall“ nicht mehr erlaubt, mit dem Kraftfahrzeug, rechts in Richtung Lange Straße/Neuer Markt abzubiegen.
Die J.-J.-Engel-Straße ist im Abschnitt Lindenstraße bis Heidestraße bereits als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Nord beschildert. Dies ist zur Vermeidung von Abkürzungsverkehren vom „Marstall" kommend notwendig für die Durchsetzung der neuen Verkehrsströme. Zur weiteren Reduzierung von Abkürzungs- und Kreuzungsverkehren am Knoten Alter Markt/Lindenstraße ist auch die Lindenstraße zur Einbahnstraße für Kfz in Fahrtrichtung West (Neuer Markt) geworden.
Der Fahrradverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen, da hier eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist.
Die neue Beschilderung ist Mitte November an den entsprechenden Stellen getauscht worden. Besonders prägnante Kreuzungsbereiche wurden mit blinkenden Vorwarnern ausgestattet, um auf die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.
Die Stadt Parchim bittet um besondere Vorsicht und angepasste Fahrweise.
Hintergrund
Als Ergebnis eines mehrjährigen Abwägungsprozesses in die Verkehrsplaner, Anlieger und Geschäftsinhaber sowie Stadtvertretung und Stadtverwaltung eingebunden waren, wird im Zuge des „Verkehrskonzeptes Altstadt“ die Verkehrsführung im Hinblick auf eine gewünschte Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Langen Straße, deutlich geändert.
Zentrale Bestandteile der neuen Verkehrsführung sind die Änderungen, die seitens der Stadtvertretung für den Alten Markt und die Lindenstraße beschlossen wurden. Um fundierte Aussagen treffen zu können, wurden im Vorfeld umfangreiche Verkehrszählungen durchgeführt. Aus diesen ließ sich ablesen, dass eine hohe Anzahl von Fahrzeugen, von der Wockerstraße kommend, durch Lindenstraße und Lange Straße zum Neuen Markt fährt.
Auf Grund interner Festlegungen, sowie erfolgter Abstimmung mit der PI Ludwigslust (Rettungszeiten/-wege), wurde zur weiteren Evaluation sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (geringster Eingriff in den Verkehrsfluss) folgend, die oben genannte Variante umgesetzt. Eine bauliche Veränderung, die sogenannte „Diagonalsperre“ wird zunächst nicht errichtet.