Auch Selbstwerbung ist möglich
Parchim. Für den Verkauf von Rohholz an private Kleinkunden nimmt die Parchimer Stadtforstverwaltung ab dem 01. September 2024 die Bestellungen für das Forstwirtschaftsjahr 2025 entgegen.
Es kann Brennholz in Selbstwerbung oder ein durch die Forstverwaltung bereitgestelltes Sortiment erworben werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch im Büro der Forstverwaltung (03871 / 444130) oder per E-Mail (stadtforst@parchim.de). Die eingegangenen Bestellungen werden erfasst und im Verlauf der Einschlagssaison ab Januar bis Ende März 2025 abgearbeitet. Die Anmeldefrist für Brennholz endet am 15. Dezember 2024. Spätere Anfragen können dann leider nicht mehr berücksichtigt werden, um vertraglich gebundene Mengen für die Großkunden nicht zu gefährden.
Das Brennholz wird in Industrieholzqualität an LKW-befahrbaren Wegen bereitgestellt, hat eine Länge von drei Metern und Durchmesser ab acht Zentimeter aufwärts. Bei der Bestellung sind die Baumart, Menge in Raummeter, ggf. der Maximaldurchmesser sowie das bevorzugte Revier (Damm/Buchholz, Slate, Kiekindemark) anzugeben. Die Kunden werden anschließend telefonisch über die Bereitstellung durch den Förster informiert, der daraufhin einen Termin für eine Vorzeigung/Übergabe vereinbart. Ist die Bestellung eines Sortimentes durch die Verwaltung angenommen, wird die Bereitstellung garantiert. Die Mindestbestellmenge für Brennholz beträgt fünf, die maximal mögliche Menge vierzig Raummeter je Kunde. Es können darüber hinaus aber auch Sägeholz, Stangen, Pfähle und andere Sortimente zu den aktuell gültigen Preisen gekauft werden. Die Förster geben dazu gerne Auskunft.
Im Gegensatz zu einer Bestellung von Holz am Waldweg, ist die Anmeldung zur Selbstwerbung von Holz eine Interessensbekundung. Es besteht nach der Anmeldung kein Anspruch als Selbstwerber eingesetzt zu werden, da es sich bei den Hölzern im Regelfall um Resthölzer aus den Einschlägen handelt. Entsprechend ist die Verfügbarkeit nicht vorhersehbar. Für die Arbeit als Selbstwerber ist ausnahmslos ein Befähigungsnachweis für die Motorkettensäge (Sägenschein) erforderlich. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes sowie die Anforderungen des Zertifikates (PEFC) sind einzuhalten. Zusätzlich zu den Angaben über das gewünschte Holz und das bevorzugte Revier, wird hier auch die Art der Abfuhr (PKW mit Anhänger oder Traktor) erfasst, um den späteren Einsatz besser koordinieren zu können.
Alle weiteren Fragen beantwortet die Parchimer Forstverwaltung unter der Telefonnummer 03871 / 444130 oder via E-Mail: stadtforst@parchim.de.