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Verkehrsberuhigung in der City: Neue Verkehrsregelungen am Alten Markt.

Ziel: Reduzierung des Verkehrs in der Langen Straße

Nur noch Linksabbiegen erlaubt: Am Marstall. (Fotomontage)
Nur noch Linksabbiegen erlaubt: Am Marstall. (Fotomontage)

Parchim. Auf die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Parchimer Altstadt kommen im Herbst 2024 einige Veränderungen zu. Als Ergebnis eines mehrjährigen Abwägungsprozesses in die Verkehrsplaner, Anlieger und Geschäftsinhaber sowie Stadtvertretung und Stadtverwaltung eingebunden waren, soll im Zuge des Verkehrskonzeptes Altstadt“ die Verkehrsführung im Hinblick auf eine gewünschte Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Langen Straße, deutlich geändert werden.

Zentrale Bestandteile der neuen Verkehrsführung sind die Änderungen, die seitens der Stadtvertretung für den Alten Markt beschlossen wurden. Um fundierte Aussagen treffen zu können, wurden im Vorfeld umfangreiche Verkehrszählungen durchgeführt. Aus diesen ließ sich ablesen, dass eine hohe Anzahl von Fahrzeugen, von der Wockerstraße kommend, durch Lindenstraße und Lange Straße zum Neuen Markt fährt.

Um diese Durchgangsverkehre innerhalb der Altstadt (Heidestraße/Am Marstall/Linden- und Lange Straße) zu reduzieren und die Verkehre auf die naheliegende Bundesstraße zu verdrängen, wird es zukünftig in der Straße „Am Marstall“ nicht mehr erlaubt sein mit dem Kraftfahrzeug, rechts in Richtung Lange Straße/Neuer Markt abzubiegen.

Auf Grund interner Festlegungen, sowie erfolgter Abstimmung mit der PI Ludwigslust (Rettungszeiten/-wege), wird zur weiteren Evaluation sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (geringster Eingriff in den Verkehrsfluss) vorerst folgende Variante umgesetzt:

Am Marstall/Lindenstraße - Verkehr darf nur noch links abbiegen (Fahrtrichtung Goetheschule)

J.-J.-Engel-Straße - Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Neue Mauerstraße

Lindenstraße - Abschnitt vom Alten Markt bis Lange Straße: Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Neuer Markt

Die Lindenstraße wird zur Einbahnstraße in Richtung Lange Straße.
Die Lindenstraße wird zur Einbahnstraße in Richtung Lange Straße.

Die J.-J.-Engel-Straße wird im Abschnitt Lindenstraße bis Heidestraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Nord beschildert. Dies ist zur Vermeidung von Abkürzungsverkehren vom Marstall" kommend notwendig für die Durchsetzung der neuen Verkehrsströme. Zur weiteren Reduzierung von Abkürzungs- und Kreuzungsverkehren am Knoten Alter Markt/Lindenstraße wird die Lindenstraße zur Einbahnstraße für Kfz in Fahrtrichtung West (Neuer Markt). Der Fahrradverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen, da hier eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist.

Eine bauliche Veränderung, die sogenannte „Diagonalsperre“ wird zunächst nicht errichtet, um wichtige Rettungswege offen zu halten.

Tempo 30 Zone in großen Teilen der Altstadt

Die Maßnahme wird mit der zeitgleichen Einführung einer Tempo 30 Zone in großen Teilen der Altstadt durchgeführt. Ein und Ausfahrten aus der neugeschaffenen Zone werden mit den typischen quadratischen Zone-30-Schildern markiert. Neben der nun neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wird sich auch die Vorfahrtsregelung an vielen Stellen ändern. Hier gilt nach der Ausweisung der Tempo 30 Zone ohne die Anordnung von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen rechts vor links! Hier ist also erhöhte Vorsicht geboten.

Besonders prägnante Kreuzungsbereiche werden mit blinkenden Vorwarnern ausgestattet, um auf die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.  Die Umsetzung der Neuregelungen erfolgt je nach Verfügbarkeit der Schilder im Oktober und November 2024.