Ortsteile

Neue/r Ortsvorsteher/in der Ortsteile Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow gesucht

Bewerber/innen gesucht!

Parchim. Am 24. Juni 2024 wird in den Parchimer Ortsteilen Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow erneut gewählt. Gesucht wird ein neuer Ortsvorsteher bzw. eine neue Ortsvorsteherin. Auch die Stellvertretung ist neu zu besetzen.

Aus diesem Grund wird am 24. Juni 2024, um 18.00 Uhr eine öffentliche Einwohnerversammlung in der örtlichen Gaststätte, Mittelstraße 6 im Ortsteil Damm, stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow sind zu dieser Einwohnerversammlung herzlich eingeladen.

Die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow sind darüber hinaus aufgefordert, Ihr Interesse zur Wahl für dieses Ehrenamt bis zum 20.06.2024 an

bewerbungen@parchim.de

mit einer Kurzbewerbung zu bekunden.

Der Ortsvorsteher berät die Stadtvertretung und den Bürgermeister in allen für die Ortsteile wichtigen Angelegenheiten. Er/Sie wird zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert. Der Ortsvorsteher hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. die Rechte der Ortsteile aus dem Gebietsänderungsvertrag zu wahren;

2. sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohner zu befassen;

3. die in den Ortsteilen tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs anzuhören.

Der Ortsvorsteher kann Einwohnerversammlungen für die Ortsteile einberufen. Dem Ortsvorsteher wird ein Budget im Sinne von § 46 Abs. 7 KV M-V mit dem Gebietsänderungsvertrag zur Verfügung gestellt. Der Ortsvorsteher erhält eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 180,00 Euro. Für den Ortsvorsteher wird ein Stellvertreter auf Vorschlag der Einwohnerversammlung von der Stadtvertretung bestellt. Der Stellvertreter des Ortsvorstehers erhält für seine besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Ortsvorstehers für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung.