Briefwahl bequem von zu Hause erledigen
Parchim. Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu laufen seit Wochen die Vorbereitungen in den zuständigen Gemeindewahlbehörden. In den nächsten Tagen erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte aus Parchim und den Ortsteilen, die bereits jetzt ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können dies ab sofort online erledigen. Da die Fristen sehr kurz sind, wird dies dringend empfohlen. Die Unterlagen (Stimmzettel, Briefumschläge) werden aller Voraussicht nach, Anfang Februar vorliegen und dann unverzüglich versendet werden. Die Briefwahl kann auch direkt vor Ort im Stadthaus Parchim im Februar erfolgen. Der genaue Zeitpunkt dafür wird noch bekannt gegeben.
Online können Sie die Zusendung der Briefwahlunterlagen hier beantragen: www.parchim.de/wahlen
Mit Eingang der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Vordruck zu finden, der ausgefüllt zurückgesandt werden kann. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, alle Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich.
Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben werden.