Wahlbenachrichtigungen ergehen ab 14. April
Parchim. Für die am 11. Mai 2025 stattfindende Wahl einer Landrätin bzw. eines Landrats, öffnet die Stadt Parchim in der Zeit vom 22. April 2025 bis 09. Mai 2025 im Stadthaus, Zimmer N302 wie gewohnt ein Briefwahlbüro.
Ab dem 22. April 2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme an Ort und Stelle abzugeben oder Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und mit nach Hause zu nehmen. Dafür steht das Briefwahlbüro im Parchimer Stadthaus im Raum N 302 bis zum 09. Mai 2025 zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten lauten:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag geschlossen
Freitag (09.05.) 9:00 - 12:00 Uhr
Alternativ besteht vom 14. April 2025 bis zum 06. Mai 2025 die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen komfortabel online zu beantragen. Hierfür können Wählerinnen und Wähler folgende Homepage nutzen: www.parchim.de/wahlen
Alle weiteren Möglichkeiten und Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen können der voraussichtlich ab 14. April 2025 postalisch übersandten Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Bei Beantragung von Briefwahlunterlagen werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.