Aufruf

Die Stadt Parchim sucht eine Schiedsperson

Auch Stellvertretung wird gesucht

Parchim. Die Stadt Parchim sucht zum nächstmöglichen Termin eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson für die Besetzung der Schiedsstelle der Stadt.

Welche Aufgaben haben Schiedspersonen?

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzuweichen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Der Vergleich ist eine Möglichkeit, dass beide Parteien den Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden. Schiedspersonen können jedoch nicht tätig werden, wenn ein Rechtsstreit bereits vor Gericht anhängig ist. Auch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit darf eine Schiedsperson nicht bearbeiten.

Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen. Er kann auch bei der Schiedsstelle mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schiedsverhandlung. Die Frist zur Ladung zur Schlichtungsverhandlung beträgt mindestens 14 Werktage nach Antragsstellung, also wesentlich kürzer als bei Gericht.

Ein Schiedsverfahren ist nicht kostenlos. Die Schiedsstelle erhebt für jede Tätigkeit Kosten in Form von Gebühren und Auslagen. Bei der Antragsannahme ist ein Vorschuss zu zahlen. Dennoch ist ein Schiedsverfahren kostengünstiger als der Gang zum Gericht.

Ein Verfahren vor der Schiedsstelle ist nicht öffentlich. Unter Leitung der Schiedspersonen haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre Sicht der Streitsache ausführlich darzulegen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Bei einer Einigung vor der Schiedsstelle gibt es keinen Gewinner oder Verlierer, aber sie führt in vielen Fällen zu einer Beilegung der Streitigkeit.

Es gilt der Grundsatz: Schlichten statt Richten

Wer kann Schiedsperson werden?

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Den streitenden Personen muss sie vorurteilsfrei, sachlich und besonnen gegenüberstehen können.

Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:

1.   wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

2.   eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

3.   eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

2.   nicht im Gemeindegebiet der Stadt Parchim wohnt.

Der Schiedsbereich umfasst die Stadt Parchim mit den Ortsteilen Damm mit Malchow, Möderitz und Neu Matzlow, Dargelütz, Kiekindemark, Neuhof, Neuklockow und Slate.

Die Schiedsperson sowie stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtvertretung auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Direktorin bzw. den Direktor des Amtsgerichts Ludwigslust. Die Schiedspersonen werden vom ihr bzw. ihm in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Für Ihr Amt werden die Schiedspersonen u. a. durch das Schiedsamtsseminar und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Ebenso wird die Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen ermöglicht.

Sind Sie neugierig geworden und haben Interesse an diesem Ehrenamt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis zum 30. April 2025 an folgende Adresse richten:


Stadt Parchim

z. Hd. Frau Jock

Schuhmarkt 1

19370 Parchim


oder per

 E-Mail an: gleichstellung@parchim.de

 Für Fragen, steht Ihnen Frau Jock unter 03871/71-198 gerne zur Verfügung.