Ortsvorsteherin
Ortsvorsteherin für die Ortsteile Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow
Am 24. Juni 2024 wurde in den Parchimer Ortsteilen Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow gewählt. Gesucht wurde ein neuer Ortsvorsteher bzw. eine neue Ortsvorsteherin. Auch die Stellvertretung war neu zu besetzen.
In einer öffentlichen Einwohnerversammlung wurde Frau Resi Koschel-Bühring zur neuen Ortsvorsteherin gewählt. Ihr Stellvertreter ist Sebastian Köhn.
Über die Ortsvorsteherin
Der Ortsvorsteher berät die Stadtvertretung und den Bürgermeister in allen für die Ortsteile wichtigen Angelegenheiten. Er/Sie wird zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert. Der Ortsvorsteher hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. die Rechte der Ortsteile aus dem Gebietsänderungsvertrag zu wahren;
2. sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohner zu befassen;
3. die in den Ortsteilen tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs anzuhören.
Der Ortsvorsteher kann Einwohnerversammlungen für die Ortsteile einberufen. Dem Ortsvorsteher wird ein Budget im Sinne von § 46 Abs. 7 KV M-V mit dem Gebietsänderungsvertrag zur Verfügung gestellt. Der Ortsvorsteher erhält eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 180,00 Euro. Für den Ortsvorsteher wird ein Stellvertreter auf Vorschlag der Einwohnerversammlung von der Stadtvertretung bestellt. Der Stellvertreter des Ortsvorstehers erhält für seine besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Ortsvorstehers für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung.