Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

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Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 ab sofort möglich, Versand der Unterlagen erfolgt Anfang Februar

Wahlberechtigte aus Parchim und den Ortsteilen, die bereits jetzt ihre Wahlunterlagen beantragen wollen, können dies ab sofort online erledigen. Da die Fristen sehr kurz sind, wird dies dringend empfohlen. Die Unterlagen (Stimmzettel, Briefumschläge) werden nach aller Voraussicht Anfang Februar vorliegen und dann unverzüglich versendet werden. Die Briefwahl kann auch direkt vor Ort im Stadthaus Parchim im Februar erfolgen. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.

Mit Eingang der Wahlbenachrichtigung finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich. 

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, alle Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. 

Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben werden.

Bekanntmachungen zur Bundestagswahl